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/wiki/spaces/KUN/overview   5 Technische Regeln 5.12 TRBS


 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gefährdung an der Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel – Ergonomische und menschliche Faktoren vom 31. August 2007

Link zum RechtstextTRBS 1151

Kerninhalte

Diese Technische Regel gilt für die Beurteilung von Gefährdungen und die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch/Arbeitsmittel, insbesondere auf Grund unzureichender Berücksichtigung von ergonomischen Zusammenhängen.

Sie enthält Beispiele zur Vermeidung von Handlungsfehlern sowie Hinweise für die ergonomische Gestaltung und zum Schutz vor erhöhten Belastungen und negativen Beanspruchungsfolgen für die Beschäftigten.

 

 

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