/wiki/spaces/KUN/overview 5 Technische Regeln 5.12 TRBS
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gefährdung an der Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel – Ergonomische und menschliche Faktoren vom 31. August 2007 |
Link zum Rechtstext | TRBS 1151 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel gilt für die Beurteilung von Gefährdungen und die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch/Arbeitsmittel, insbesondere auf Grund unzureichender Berücksichtigung von ergonomischen Zusammenhängen. Sie enthält Beispiele zur Vermeidung von Handlungsfehlern sowie Hinweise für die ergonomische Gestaltung und zum Schutz vor erhöhten Belastungen und negativen Beanspruchungsfolgen für die Beschäftigten. |