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    7.1 DGUV Grundsätze (ehemals BGG, GUV-G)


 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Arbeitsschutzmanagementsysteme – Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Ausgabe März 2015)

Kerninhalte

Dieser berufsgenossenschaftliche Grundsatz beschreibt, wie bei der Beratung und Begutachtung eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) und optional eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) im Sinn eines integrierten Managementsystems für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vorzugehen ist. Sein Ziel ist es, Unternehmen bei der Einführung, Anwendung und Verbesserung eines AMS zu unterstützen, um-> die Aufbau- und Ablauforganisation hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu optimieren,> die Kompetenz der Führungskräfte für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu erhöhen,> die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die Gesundheit der Beschäftigten erhalten, gefördert und/oder verbessert wird,> die gesunderhaltenden Ressourcen der Beschäftigten zu stärken und deren gesundheitliche Handlungskompetenzen zu erweitern,> Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in die betrieblichen Abläufe zu integrieren, als Gestaltungsprozess systematisch zu betreiben und kontinuierlich zu verbessern,> Kosten und Fehlzeiten durch Betriebsstörungen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, Erkrankungen aufgrund der Arbeitssituation und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu minimieren,> die Leistungsfähigkeit und Motivation der Beschäftigten zu erhöhen,> die Arbeitszufriedenheit zu erhöhten,> die Wirtschaftlichkeit zu verbessern,> die Rechtssicherheit zu erhöhen,> das Unternehmensimage zu steigern.> die Marktposition zu verbessern und> die Leistung bezüglich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit kontinuierlich zu verbessern.

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