Link zum Rechtstext | Bremische Anlagenprüfverordnung |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen in -> Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt mehr als 2.000 m² haben, -> Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen oder die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen und gemeinsame Rettungswege haben, -> Versammlungsstätten im Freien mit Szeneflächen, deren Besucherbereich mehr als 1.000 Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht, -> Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucher fassen, -> Krankenhäuser, -> Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Gastbetten, -> Hochhäusern, -> Mittelgaragen und Großgaragen, -> allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, wenn diese Anlagen bauordnungsrechtlich gefordert oder soweit an sie bauordnungsrechtliche Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden. |