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/wiki/spaces/KUN/overview   5 Technische Regeln 5.14 TRLV


 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Vibrationsschutzmaßnahmen vom 15. Januar 2010

Link zum RechtstextTRLV Vibrationen – Teil 3

Kerninhalte

Diese Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung beschreibt das Vorgehen bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik, wie es in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung gefordert ist.

Die Dokumentation der Schutzmaßnahmen ist Teil der Gefährdungsbeurteilung (siehe auch TRLV Vibrationen - Teil 1). Ganzkörper-Vibrationen und Hand-Arm-Vibrationen sind getrennt zu betrachten.

 

 

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