/wiki/spaces/KUN/overview 5 Technische Regeln 5.12 TRBS
Nicht mehr gültig – ersetzt durch TRBS 2111.
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen |
Link zum Rechtstext | TRBS 2111 Teil 1 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel gilt für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz vor mechanischen Gefährdungen aufgrund von kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen, die bei Bewegungen in Bahnen oder durch Programme willentlich gesteuert z. B. Quetsch- oder Scherstellen, Schneid- oder Stichstellen, Einzug-, Fang- oder Stoßstellen bilden. |