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/wiki/spaces/KUN/overview   5 Technische Regeln 5.12 TRBS

 

Nicht mehr gültig – ersetzt durch TRBS 2111.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen

Link zum RechtstextTRBS 2111 Teil 1

Kerninhalte

Diese Technische Regel gilt für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz vor mechanischen Gefährdungen aufgrund von kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen, die bei Bewegungen in Bahnen oder durch Programme willentlich gesteuert z. B. Quetsch- oder Scherstellen, Schneid- oder Stichstellen, Einzug-, Fang- oder Stoßstellen bilden.

Diese Technische Regel ist in Verbindung mit der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 2111 "Mechanische Gefährdungen - Allgemeine Anforderungen -" anzuwenden.

 

 

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