/wiki/spaces/KUN/overview 5 Technische Regeln 5.12 TRBS
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln in der Fassung vom 15. April 2015 |
Link zum Rechtstext | TRBS 2111 Teil 1 |
Kerninhalte | Dieser Teil der TRBS 2111 gilt für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz vor mechanischen Gefährdungen durch Fortbewegungen von mobilen Arbeitsmitteln wie selbstfahrende und nicht selbstfahrende Arbeitsmittel (z.B. Straßen- und Schienenfahrzeuge, Anhängefahrzeuge, mobile Baumaschinen, Luftfahrzeuge, Luftfahrtbodengeräte, Wasserfahrzeuge, mobile Krane, Flurförderzeuge, fahrbare Hubarbeitsbühnen, Regalbediengeräte, fahrerlose Transportsysteme, gezogene oder geschobene Transportmittel). |