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/wiki/spaces/KUN/overview   5 Technische Regeln 5.12 TRBS


Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln in der Fassung vom 15. April 2015

Link zum RechtstextTRBS 2111 Teil 1

Kerninhalte

Dieser Teil der TRBS 2111 gilt für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz vor mechanischen Gefährdungen durch Fortbewegungen von mobilen Arbeitsmitteln wie selbstfahrende und nicht selbstfahrende Arbeitsmittel (z.B. Straßen- und Schienenfahrzeuge, Anhängefahrzeuge, mobile Baumaschinen, Luftfahrzeuge, Luftfahrtbodengeräte, Wasserfahrzeuge, mobile Krane, Flurförderzeuge, fahrbare Hubarbeitsbühnen, Regalbediengeräte, fahrerlose Transportsysteme, gezogene oder geschobene Transportmittel).

 

 

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