7.2 DGUV Informationen (ehemals BGI, GUV-I)
Link zum Rechtstext | BGI/GUV-I 504-2 (alt) |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Information soll Unternehmen als Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 2 „Blei oder seine Verbindungen (mit Ausnahme der Bleialkyle)" dienen.Sie enthält ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises. |