Gesetzl. Kurzzeichen |
Verordnung (EU) 2016/631 |
Link zum Rechtstext |
Netzkodex für Stromerzeuger |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Verordnung (EU) 2016/631 der Kommission vom 14. April 2016 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger |
Kerninhalte |
Diese Verordnung enthält einen Netzkodex mit Vorschriften für den Anschluss von Gesamteinrichtungen zur Stromerzeugung an das Stromverbundnetz, zu denen synchrone Stromerzeugungsanlagen, nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen sowie nichtsynchrone Offshore-Stromerzeugungsanlagen zählen. Die in ihr beschriebenen Anschlussbestimmungen gelten grundsätzlich für neue signifikante Stromerzeugungsanlagen.Sie gilt unter anderem nicht für:> Stromerzeugungsanlagen, die als Notstromsysteme installiert wurden und weniger als fünf Minuten je Kalendermonat parallel zum Netz betrieben werden, wenn sich das Netz im Normalzustand befindet.> Stromerzeugungsanlagen, die nicht über einen ständigen Netzanschlusspunkt verfügen und von den Netzbetreibern verwendet werden, um vorübergehend Strom zu liefern, wenn die normale Netzkapazität nicht oder nicht vollständig zur Verfügung steht.-> Speicheranlagen mit Ausnahme von Pump-Speicher-Stromerzeugungsanlagen |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Amtsblatt der Europäischen Union |
URL-Adresse |
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0631&from=DE |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Umwelt-Online |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/eu/16a/16a_0631gs.htm |
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