/wiki/spaces/KUN/overview 4 Bund 4.1 Gesetze
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21. Dezember 2000 |
Link zum Rechtstext | TzBfG |
Kerninhalte | Ziel dieses Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern. Es ist aushangpflichtig und allen Beschäftigten zugänglich zu machen. |