Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bautechnische Prüfungsverordnung vom 12. Februar 2010 |
Link zum Rechtstext | BauPrüfV Bln |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Anerkennung, Tätigkeit und Vergütung der Prüfingenieure und Prüfsachverständigen, ferner die Rechtsverhältnisse, die Aufgaben, Befugnisse und Vergütung der Prüfämter, der Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure und die Typenprüfung. Prüfingenieure werden anerkannt in den Fachbereichen-> Standsicherheit (einschließlich Standsicherheit Fliegender Bauten gemäß § 75 BauO) und-> Brandschutz.Prüfsachverständige werden anerkannt in den Fachbereichen-> technische Anlagen und Einrichtungen und-> Erd- und Grundbau. |