Link zum Rechtstext | Netzkodex für Stromerzeuger |
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Kerninhalte | Diese Verordnung enthält einen Netzkodex mit Vorschriften für den Anschluss von Gesamteinrichtungen zur Stromerzeugung an das Stromverbundnetz, zu denen synchrone Stromerzeugungsanlagen, nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen sowie nichtsynchrone Offshore-Stromerzeugungsanlagen zählen. Die in ihr beschriebenen Anschlussbestimmungen gelten grundsätzlich für neue signifikante Stromerzeugungsanlagen.Sie gilt unter anderem nicht für:> Stromerzeugungsanlagen, die als Notstromsysteme installiert wurden und weniger als fünf Minuten je Kalendermonat parallel zum Netz betrieben werden, wenn sich das Netz im Normalzustand befindet.> Stromerzeugungsanlagen, die nicht über einen ständigen Netzanschlusspunkt verfügen und von den Netzbetreibern verwendet werden, um vorübergehend Strom zu liefern, wenn die normale Netzkapazität nicht oder nicht vollständig zur Verfügung steht.-> Speicheranlagen mit Ausnahme von Pump-Speicher-Stromerzeugungsanlagen |