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/wiki/spaces/KUN/overview   5 Technische Regeln TRGS


 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten

Link zum RechtstextTRGS 519

Kerninhalte

Die TRGS 519 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und bei der Abfallbeseitigung. Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen gilt die TRGS 517.

 

 

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