/wiki/spaces/KUN/overview 5 Technische Regeln TRGS
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten |
Link zum Rechtstext | TRGS 519 |
Kerninhalte | Die TRGS 519 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und bei der Abfallbeseitigung. Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen gilt die TRGS 517. |