/wiki/spaces/KUN/overview 5 Technische Regeln TRGS
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Friseurhandwerk |
Link zum Rechtstext | TRGS 530 |
Kerninhalte | Diese TRGS regelt Tätigkeiten mit den im Friseurhandwerk verwendeten Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen, auch wenn sie nicht nach dem Chemikaliengesetz kennzeichnungspflichtig sind (z.B. kosmetische Mittel), insbesondere wenn davon auszugehen ist, dass einer oder mehrere ihrer Inhaltsstoffe irritierend oder sensibilisierend wirken, so dass bei wiederholten und meist längeren Tätigkeiten Erkrankungen der Haut oder der Atemwege der Beschäftigten auftreten können. |