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/wiki/spaces/KUN/overview   5 Technische Regeln TRGS


 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Blei

Link zum RechtstextTRGS 505

Kerninhalte

Die TRGS 505 richtet sich an den Arbeitgeber und enthält besondere Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Blei und anorganischen Bleiverbindungen sowie bleihaltigen Zubereitungen (nachfolgend als bleihaltige Gefahrstoffe bezeichnet).

Die TRGS 505 gilt nicht für Bleialkyle und deren Zubereitungen, sowie die anderen im Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG namentlich bezeichneten organischen Bleiverbindungen.

Für besondere Personengruppen sind Beschäftigungsbeschränkungen bei Tätigkeiten mit bleihaltigen Gefahrstoffen zu beachten. Insbesondere gilt dies für

  • Jugendliche (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz) und
  • werdende oder stillende Mütter (s. Mutterschutzgesetz und Mutterschutzrichtlinienverordnung).

 

 

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