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/wiki/spaces/KUN/overview   5 Technische Regeln TRwS


 

Link zum Rechtstext

DWA-A 791 (alt)

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Heizölverbraucheranlagen - Entwurf (Ausgabe Januar 2009)

Kerninhalte

Diese Technische Regel wassergefährdender Stoffe konkretisiert die technischen und betrieblichen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen einschließlich der Mindestmaßnahmen, die für die Befüllung von Tanks von Heizölverbraucheranlagen erforderlich sind.

Sie enthält bundesweit einheitliche, grundlegende technische und betriebliche Regelungen für die Errichtung und den Betrieb für Heizölverbraucheranlagen sowie einheitliche Prüfinhalte.

Sie gilt für die Neuerrichtung von Heizölverbraucheranlagen.
Sie gilt weder für Anlagen zum Verwenden von Heizöl (Verbrauchseinrichtungen) im privaten Bereich noch für ggf. erforderliche Flächen zur Befüllung von Heizölverbraucheranlagen.

Sie richtet sich insbesondere an Wasserbehörden, Staatliche Umwelt- oder Wasserwirtschaftsämter, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die von der Thematik "Heizölverbraucheranlagen" berührt sind.

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