Gesetzl. Kurzzeichen |
BsGaV |
Link zum Rechtstext |
Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes vom 13. Oktober 2014 |
Kerninhalte |
Diese Verordnung regelt die steuerliche Zurechnung von Einkünften zu einer Betriebsstätte eines Unternehmens.Sie füllt die Ermächtigungsnorm des § 1 Abs. 6 AStG aus und enthält eine Reihe von sehr detaillierten Regelungen zur Umsetzung des Authorised OECD Approach (AOA), der 2013 in das Außensteuergesetz eingeführt worden ist. Kerngedanke des AOA ist die Selbstständigkeitsfiktion der Betriebsstätte für steuerliche Zwecke und damit die konsequente Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auch im Innenverhältnis des Einheitsunternehmens.Sie enthält besondere Regelungen für Bankbetriebsstätten, Versicherungsbetriebsstätten, Bau- und Montagebetriebsstätten sowie Förderbetriebsstätten.Sie ist für Wirtschaftsjahre ab dem 1. Januar 2015 anzuwenden. |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
buzer.de |
URL-Adresse |
http://www.buzer.de/gesetz/11307/index.htm |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Umwelt-Online |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/steuer/bsgav_ges.htm |
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