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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesverordnung über den Teilplan für die thermische Behandlung von bestimmten gefährlichen Abfällen Schleswig-Holstein |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für die thermische Behandlung von Abfällen in Sonderabfallverbrennungsanlagen mit Ausnahme von sowohl Abfällen, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden, als auch zytotoxischen und zytostatischen Arzneimitteln. Sie bestimmt den Standort der Sonderabfallverbrennungsanlage und die SAVA Sonderabfallverbrennungsanlagen GmbH, Brunsbüttel als Träger der Sonderabfallverbrennungsanlage und legt ihre Aufgaben fest. |