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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen In der Fassung vom 19. Dezember 2011 |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und des von Einleitungen aus Abwasseranlagen beeinflussten Gewässers. Die Selbstüberwachung richtet sich nach den Maßgaben der Anlagen dieser Verordnung; sie sind Bestandteil dieser Verordnung. Zuständig für die Überwachung der Selbstüberwachung und für die Entgegennahme des Betriebsberichts sind in der Regel: - für Direkteinleitungen die unteren Wasserbehörden und
- für Indirekteinleitungen die Träger der Abwasserbeseitigungspflicht.
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