Link zum Rechtstext | Sächsisches Naturschutzgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Sächsisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 6. Juni 2013 |
Kerninhalte | Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind nach diesem Gesetz, Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen sowie aufgrund ihres eigenen Wertes auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass |