Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt |
Link zum Rechtstext | LPlG - Sachsen-Anhalt |
Kerninhalte | Der Gesamtraum des Landes Sachsen-Anhalt und seine Teilräume sind durch zusammenfassende, übergeordnete Raumordnungspläne und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Dabei sind |