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Link zum Rechtstext

BGI/GUV-I 511-1 (alt)

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (Verbandbuch) (Ausgabe März 2006)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information enthält ein Muster für ein Verbandbuch zur Aufzeichnung von Erste-Hilfe-Leistungen als Nachweis dafür, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist, was zum Beispiel für Spätfolgen von Relevanz sein kann.

Die Aufzeichnungen sollten von denjenigen Personen vorgenommen werden, die die Erste Hilfe durchführen, also beispielsweise von Ersthelfern, Betriebssanitätern oder Betriebsärzten.

Das Verbandbuch ist nach der letzten Eintragung fünf Jahre aufzubewahren.

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