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WasWiSachvStV BW |
Link zum Rechtstext |
VO Sachverständige Stellen Wasserwirtschaft |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Verordnung des Umweltministeriums über sachverständige Stellen in der Wasserwirtschaft vom 2. Mai 2001 |
Kerninhalte |
Diese Verordnung bestimmt, dass sachverständige Stellen, die nach Anordnung der Wasserbehörde Stoffe untersuchen, einer Anerkennung bedürfen. Sie gilt für Prüflaboratorien, die Proben entnehmen und physikalisch, physikalisch-chemisch oder chemisch untersuchen – unabhängig von ihrer Rechtsform. Sie regelt die Voraussetzungen der Anerkennung und das Anerkennungsverfahren sowie die Pflichten der sachverständigen Stellen. |
Bezeichnung |
Umwelt-Online |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/wasser/laender/bw/sachver.htm |
Bezeichnung |
Landesrecht BW |
URL-Adresse |
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=WasWiSachvStV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true |
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