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SchlärmschG

Link zum Rechtstext

Schienenlärmschutzgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen vom 20. Juli 2017

Kerninhalte

Dieses Gesetz findet Anwendung auf laute Güterwagen, die auf der regelspurigen öffentlichen Eisenbahninfrastruktur in Deutschland zum Einsatz kommen. Es verbietet mit Beginn des Netzfahrplans 2020/2021 am 13. Dezember 2020 grundsätzlich das Fahren oder Fahrenlassen von Güterzügen, in die laute Güterwagen eingestellt sind, auf dem deutschen Schienennetz.

Bezeichnung

buzer.de

URL-Adresse

http://www.buzer.de/gesetz/12741/index.htm

Bezeichnung

REVIEW 04.08.2017 (Art. 1)

URL-Adresse

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s2804.pdf

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