Link zum Rechtstext | Lebensmittelhygiene-Verordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung dient der Regelung spezifischer lebensmittelhygienischer Fragen sowie der Umsetzung und Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene. Anlage 1 (Anforderungen an Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene)Anlage 2 (Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen)Anlage 3 (Traditionelle Lebensmittel)Anlage 3a (Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft) |