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H-VStättR

Link zum Rechtstext

Versammlungsstättenrichtlinie Hessen

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Hessische Versammlungsstättenrichtlinie vom 3. Dezember 2015

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für den Bau und Betrieb von > Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen, -> Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben, -> Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereich mehr als 1.000 Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht, -> Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucher fassen. Sie gilt nicht für -> Räume, die dem Gottesdienst gewidmet sind, -> Unterrichtsräume in allgemein und berufsbildenden Schulen, -> Ausstellungsräume in Museen, -> Fliegende Bauten.

Bezeichnung

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/he/vstv_ges.htm

Bezeichnung

Staatsanzeiger für das Land Hessen

URL-Adresse

http://www.staatsanzeiger-hessen.de/dokument/?user_nvurlapi_pi1[pdf]=StAnz-Hessen-Ausgabe-2015-53.pdf#page=7

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