Link zum Rechtstext | Eisenbahn-Sicherheitsverordnung |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Verordnung über die Sicherheit des Eisenbahnsystems vom 5. Juli 2007 |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt zur Sicherheit des Eisenbahnsystems unter anderem, dass Eisenbahnen, die einer Sicherheitsbescheinigung oder Sicherheitsgenehmigung bedürfen, verpflichtet sind, der Sicherheitsbehörde regelmäßig Sicherheitsberichte vorzulegen, die vor allem die Ergebnisse interner Sicherheitsprüfungen und Angaben über gefährliche Ereignisse im Eisenbahnbetrieb, die von der für die Untersuchung schwerer Unfälle im Eisenbahnbetrieb zuständigen Untersuchungsbehörde untersucht wurden, sowie die infolgedessen ergriffenen Maßnahmen enthalten müssen. Sie gilt für regelspurige öffentliche Eisenbahnen, soweit diese nicht Netze des Regionalverkehrs oder Serviceeinrichtungen betreiben oder Regionalbahnen sind. |