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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Außenwirtschaftsgesetz vom 6. Juni 2013

Link zum RechtstextAWG

Kerninhalte

Dieses Gesetz normiert die grundsätzliche Freiheit des Güter-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstigen Wirtschaftsverkehrs mit dem Ausland sowie des Verkehrs mit Auslandswerten und Gold zwischen Inländern (Außenwirtschaftsverkehr).

Es löste 1961 die seit 1949 bestehenden alliierten Devisengesetze ab, die zwar bis zur deutschen Einheit fortgalten, aber nur für den innerdeutschen Verkehr Bedeutung hatten.

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