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Unsere Garantie: Zertifizierbare Rechtssicherheit bei größter Zeitersparnis

Ihre Herausforderung

Unsere Lösung

Haftungs- und Nutzungsbestimmungen

Es gelten bei Beauftragung des eco Compliance Registers einschließlich der Bestandsaufnahme(n) und des eco Compliance Monitors folgende allgemeine Haftungsbestimmungen:

eco Compliance haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit je nach Schadensart bis zu einem Betrag von 3.000.000 €.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet eco Compliance nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Betrag, der dem Sechsfachen des durchschnittlichen kundenbezogenen Jahresumsatzes von eco Compliance entspricht.

eco Compliance haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und sonstige Ansprüche Dritter.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und Beauftragte von eco Compliance. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gegenüber Dritten verantwortlich. Eine Übertragung dieser Verantwortlichkeit auf eco Compliance erfolgt nicht.

Die Module Legal Compliance beinhalten:

  • Allgemeines Recht (inkl. Designrecht [Geschmacksmusterrecht], Grundrechte, Insolvenzrecht, Luftverkehrsrecht, Statistikrecht, Straßenverkehrsrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Waffenrecht und Zivilrecht)
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Bau- und Bauordnungsrecht (inkl. Denkmalschutzrecht, Straßenrecht und Versammlungsstättenrecht)
  • IT-Recht (inkl. Datenschutzrecht und Telekommunikationsrecht)
  • Steuerrecht (inkl. Einkommensteuerrecht, Gewerbesteuerrecht und Umsatzsteuerrecht)
  • Wirtschafts- und Strafrecht (inkl. Gewerberecht, Handelsrecht und Kartellrecht)
  • Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Ziel der Module ist, Kunden die grundlegenden Vorschriften zu vermitteln und, soweit gebucht, über die Rechtsänderungen in den jeweiligen Bereichen zu informieren. Eingrenzungen durch die Rechtsprechung werden nicht gemeldet.

Die Module umfassen jeweils die einzelnen Vorschriften, die für Kunden relevant sind. Die Relevanz wird durch eco Compliance in enger Abstimmung mit den Kunden festgelegt.

Das Einzelmodul Steuerrecht ist auf das Einkommensteuerrecht, das Gewerbesteuerrecht und das Umsatzsteuerrecht, jeweils in seinen Grundformen, beschränkt. Weitere Steuervorschriften werden auf Wunsch des Kunden individuell aufgenommen.

Die Module Legal Compliance ersetzen keine erweiterte Beratungsleistung z.B. durch Steuer- oder Zollberater. Es obliegt dem Kunden, die Situation zu beurteilen und ggfs. einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzuzuziehen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Beratungsleistung durch eco Compliance im Hinblick auf das Zollrecht keine Leistung im Sinne der verantwortlichen Personen, die mit der Im- oder Exportabwicklung betraut sind (insbesondere im Sinne des AWG) darstellt. Die Beratungsleistung durch eco Compliance ist lediglich eine Hilfestellung für die Im- oder Exportabwickler bzw. deren verantwortliche Personen.

Das Modul Checklisten und Vorlagen umfasst angegebene Checklisten und Vorlagen. Ziel dieser Checklisten und Vorlagen ist es, dem Kunden eine angemessene Hilfestellung für interne Audits, Eigenkontrollen und Konkretisierung seiner Pflichten zu geben. Die Checklisten und Vorlagen haben nicht den Anspruch auf vollumfängliche Abdeckung aller im jeweiligen Unternehmen vorkommenenden Gegebenheiten. Sie sollen lediglich eine Unterstützung für relevante Sachstände bieten. Das Modul wird ständig erweitert. Der Kunde erhält den jeweiligen Stand des Beauftragungsdatums. Eine Aktualisierung der Checklisten und Vorlagen muss gesondert beauftragt werden. 

Außerdem gelten folgende allgemeine Bestimmungen:

Wiederkehrende Leistungen werden jeweils jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. 

Soweit nicht anders vereinbart, wird das Vertragsverhältnis jeweils für einen Zeitraum von einem Jahr geschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.

eco Compliance verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, geheim zu halten.

Dienstleistungsvereinbarung

Die Dienstleistungsvereinbarung von eco Compliance finden Sie hier: Dienstleistungsvereinbarung_eco Compliance.


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