Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Kindertageseinrichtungen (Ausgabe Mai 2007) |
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Kerninhalte | Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für bauliche Gestaltung und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen, soweit dies zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit der Kinder erforderlich ist und die den Kindern bestimmungsgemäß zugänglich sind. Sie gilt nicht für Kindertageseinrichtungen, bei denen sich die Kinder ausschließlich in der freien Natur aufhalten und nicht an ein festes Gebäude gebunden sind. |