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Link zum Rechtstext

BGI 836 (alt)

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gaswarneinrichtungen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff – Einsatz und Betrieb – Merkblatt T 021 (Ausgabe Februar 2016)

Kerninhalte

Dieses Merkblatt gibt Anleitungen für

  • die Auslegung,
  • die Erstinbetriebnahme,
  • den Einsatz,
  • die Wartung und
  • die Instandsetzung

von elektrisch betriebenen Geräten, die zur Detektion und Messung toxischer Gase und Dämpfe sowie von Sauerstoff in der Luft am Arbeitsplatz eingesetzt werden.

Es befasst sich mit Gaswarneinrichtungen, die im Allgemeinen bestehen können aus

  • der Gaszuführung (Diffusion oder Probenahme),
  • dem Gaswarngerät (mit externem oder internem Sensor),
  • der Energieversorgung,
  • der Ansteuerung von nachgeschalteten sicherheitstechnischen Betriebsmitteln.

Es gilt insbesondere für Gaswarneinrichtungen, die Bestandteil eines betrieblichen Sicherheitskonzeptes sind und deren Hauptaufgabe es ist, auf die Anwesenheit eines toxischen Gases oder Dampfes in der Luft hinzuweisen und eine Anzeige und/oder Warnung bei Anwesenheit eines toxischen Gases oder Dampfes auszugeben.

Bei Gaswarneinrichtungen, die auch für brennbare Gase eingesetzt werden, sind zusätzlich die Regelungen des Merkblatts T 023 (DGUV Information 213-057) anzuwenden.

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