Link zum Rechtstext | Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Ziel dieses Gesetzes ist die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen in einem integrierten Hilfeleistungssystem \par > bei Brandgefahren (Brandschutz), \par -> bei anderen Gefahren in Not und Unglücksfällen (Hilfeleistung) und \par > bei Großschadensereignissen und Katastrophen (Katastrophenschutz). \par \par Es regelt neben den Aufgaben und Aufgabenträger unter anderem die Organisation der Feuerwehren (öffentliche und Freiwillige Feuerwehren sowie Betriebs und Werkfeuerwehren). |
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