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BbgBKG |
Link zum Rechtstext |
Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg vom 24. Mai 2004 |
Kerninhalte |
Ziel dieses Gesetzes ist die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen in einem integrierten Hilfeleistungssystem \par > bei Brandgefahren (Brandschutz), \par -> bei anderen Gefahren in Not und Unglücksfällen (Hilfeleistung) und \par > bei Großschadensereignissen und Katastrophen (Katastrophenschutz). \par \par Es regelt neben den Aufgaben und Aufgabenträger unter anderem die Organisation der Feuerwehren (öffentliche und Freiwillige Feuerwehren sowie Betriebs und Werkfeuerwehren). |
URL-Adresse |
http://www.umwelt-online.de/regelwerk/anlasi/sicher/bbg/kat_ges.htm |
URL-Adresse |
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.47175.de |
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