Link zum Rechtstext | Anlagenverordnung |
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Kerninhalte | Diese Verordnung definiert die Anforderungen an Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Sie unterscheidet dabei zwischen LAU-Anlagen, die dem Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe dienen, und HBV-Anlagen, die dem Herstellen, Behandeln und Verwenden dienen. Die Anforderungen richten sich nach der jeweiligen Gefährdungsstufe einer Anlage, die über die Mengen an gehandhabten Stoffen pro WGK (Wassergefährdungsklasse) ermittelt werden kann. |