Link zum Rechtstext | UAG-Beleihungsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die Beleihung der Zulassungsstelle nach dem Umweltauditgesetz |
Kerninhalte | Die im Handelsregister eingetragene DAU - Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter, wird mit den Aufgaben der Zulassungsstelle nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung beliehen. Die Zulassungsstelle hat ihren Sitz in Bonn. |