Link zum Rechtstext | Saarländisches Bodenschutzgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Saarländisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes vom 20. März 2002 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt unter anderem die Pflichten der öffentlichen Hand, die Mitwirkungs- und Duldungspflichten der in § 4 Abs. 3, 5 und 6 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) genannten Personen sowie das Betretungs- und Untersuchungsrecht der Bodenschutzbehörde und ihrer Beauftragten. |