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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bayerisches Immissionsschutzgesetz vom 8. Oktober 1974

Link zum RechtstextBayImSchG
KerninhalteDieses Gesetz regelt für Bayern in Ausführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Zuständigkeiten unter anderem für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sowie für die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen, die nach dem BImSchG oder den auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen an Anlagen oder Betriebsbereiche gestellt werden.
Tags

BayerImSchG; BayImmissionsSchG; BayerImmissionsSchG; BayerImmSchG; BayImmSchutzG; BayImSchutzG; BayerImSchutzG; BayImmissionsSchutzG; BayerImmissionsSchutzG

 

 

 

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