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Link zum Rechtstext

Bayerisches Naturschutzgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur vom 23. Februar 2011

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt für Bayern den Schutz, die Pflege und die Entwicklung im besiedelten und unbesiedelten Bereich, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig zu sichern.

 

 

 

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