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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesabfallwirtschaftsgesetz Rheinland-Pfalz vom 2. April 1998

Kerninhalte

Dieses Gesetz bestimmt im Sinne einer vorbildlichen Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen allgemeine Pflichten und die Pflichten sowohl der öffentlichen Stellen als auch der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und regelt die Zuständigkeiten und Aufgaben der Abfallbehörden.

 

 

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