Link zum Rechtstext | Niedersächsisches Raumordnungsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Niedersächsisches Gesetz über die Raumordnung und Landesplanung |
Kerninhalte | Das Land und seine Teilräume sind durch zusammenfassende, übergeordnete Raumordnungspläne sowie durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Dabei sind unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte auszugleichen und es ist Vorsorge für einzelne Raumfunktionen und Raumnutzungen zu treffen. |