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Norm aufgehoben / nicht mehr gültig! Ersetzt durch TRGS 910 

Bezeichnung

Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (Ausgabe Juni 2008)

Link zum RechtstextBekGS 910

Kerninhalte

Diese Bakanntmachung stellt einen Leitfaden zur Einführung eines Risikoakzeptanz-Konzeptes ins Gefahrstoffrecht dar.

Die BekGS 910 ist bereits in der TRGS 400 als Erkenntnisquelle für die Gefährdungsbeurteilungen verankert. Eine weitere Integration des Risikoakzeptanz-Konzeptes ins Gefahrstoffrecht erfolgt voraussichtlich zum Juni 2015 mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung.

Wesentlicher Inhalt des Konzeptes ist die Ermittlung von Expositions-Risiko-Beziehungen, wobei zwischen Akzeptanzrisiko (keine weiteren Maßnahmen erforderlich) und Toleranzrisiko (Erstellung eines Maßnahmenplans zur Senkung der Exposition erforderlich) unterschieden wird.

Derzeit sind für folgende Stoffe Expositions-Risiko-Beziehungen abgeleitet:
-> Acrylamid,
-> Acrylnitril,
-> Arsenverbindungen, die als C1A, C1B eingestuft sind,
-> Asbest,
-> 1,3-Butadien,
-> Trichlorethen,
-> Aluminiumsilikat-Fasern,
-> 4,4'-Methylendianilin,
-> Ethylenoxid,
-> Benzol,
-> Epichlorhydrin und
-> Benzo(a)pyren in bestimmten PAK-Gemischen

 

 

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