Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Niedersächsisches Abfallgesetz in der Fassung vom 14. Juli 2003 |
Link zum Rechtstext | NAbfG |
Kerninhalte | Dieses Gesetz legt als Ziele für die Abfallwirtschaft die Förderung der Abfallvermeidung und Abfallverwertung durch das Land Niedersachsen fest, regelt die Verbringung von Abfällen sowohl in Einzugsgebiete von Abfallbeseitigungsanlagen als auch in Abfallbeseitigungsanlagen außerhalb Niedersachsens und bestimmt die Abfall- und Hafenbehörden sowie ihre sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten. |