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Link zum Rechtstext

AusgleichsVO

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesverordnung über Ausgleichszahlungen in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für Ausgleichszahlungen an Personen, die Grundstücke land- oder forstwirtschaftlich oder für Zwecke des Erwerbsgartenbaus auf eigene Rechnung in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten nutzen.

 

 

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