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Link zum Rechtstext

LKrWG RP

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landeskreislaufwirtschaftsgesetz vom 22. November 2013

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Pflichten der öffentlichen Hand zur Förderung der Kreislaufwirtschaft.

Es bestimmt die Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die in ihrem Gebiet angefallenen und ihnen zu überlassenden Abfälle und legt ihre Aufgaben fest.

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