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Gesetzl. Kurzzeichen

FwDV 2 BW

Link zum Rechtstext

Feuerwehr- Dienstvorschrift 2

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren (Stand Januar 2012)

Kerninhalte

Diese Feuerwehr-Dienstvorschrift regelt die Aus- und Fortbildung sowie die jeweils erforderlichen ausbildungsbezogenen Voraussetzungen für Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren.Sie ist in gleicher Weise für Angehörige von Pflichtfeuerwehren und von Werkfeuerwehren anzuwenden, für die eine der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren vergleichbare Ausbildung gefordert ist.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg

URL-Adresse

https://www.lfs-bw.de/Fachthemen/RechtOrganisation/Documents/FwDV/FwDV_002.pdf

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