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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | BGI 5190 |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Information gibt dem Arbeitgeber/Unternehmer Hinweise zur Organisation wiederkehrender Prüfungen an > ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln (z.B. handgeführte Elektrowerkzeuge, -motorgeräte, -wärmegeräte, Leuchten, Leitungsroller, Verlängerungsleitungen, Tischsteckdosen, Geräteanschlussleitungen, Netzgeräte, Ladegeräte, Trenn/Kleinspannungstransformatoren, Geräte der Unterhaltungselektronik sowie der elektrischen Informationstechnik, einschließlich Fernmeldegeräte und elektrische Büromaschinen, Laborgeräte, Mess-, Steuer- und Regelgeräte - hierzu zählen auch die an der Arbeitsstelle/im Unternehmen zur Verwendung freigegebenen Privatgeräte, wie z.B. Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder Rundfunkgeräte) und -> transportablen elektrischen Arbeitsmitteln (z.B. Baustellenkreissägen, größere Ersatzstromerzeuger, Schweißgeräte). |