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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | BGR A1 |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Regel konkretisiert und erläutert die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1). Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte; sie gelten auch -> für Unternehmer und Beschäftigte von ausländischen Unternehmen, die eine Tätigkeit im Inland ausüben, ohne einem Unfallversicherungsträger anzugehören; -> soweit in dem oder für das Unternehmen Versicherte tätig werden, für die ein Unfallversicherungsträger zuständig ist. |