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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Grundsätze der Prävention (Ausgabe Okotber 2005)

Link zum RechtstextBGR A1

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel konkretisiert und erläutert die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1).

Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte; sie gelten auch
-> für Unternehmer und Beschäftigte von ausländischen Unternehmen, die eine Tätigkeit im Inland ausüben, ohne einem Unfallversicherungsträger anzugehören;
-> soweit in dem oder für das Unternehmen Versicherte tätig werden, für die ein Unfallversicherungsträger zuständig ist.

 

 

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