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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung - Umsetzung § 50 BImSchG (Ausgabe November 2010)

Link zur

Ersten Korrektur (Kap. 2.1.3)

Link zurZweiten Korrektur (Achtungsabstand für Brom)

Kerninhalte

Dieser Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit, der als Arbeitshilfe dienen soll, enthält Abstandsempfehlungen, um auf Planungsebene sicherzustellen, dass Flächen mit unverträglichen Nutzungen einander in einem angemessenen Abstand zugeordnet werden.

Die Abstandsempfehlungen, die als Richtwerte zu verstehen sind und auf einer typisierenden Betrachtung basieren, beziehen sich nur auf den Menschen als zu schützendes Objekt.

Der Leitfaden und damit die Abstandsempfehlungen finden keine Anwendung auf externe Notfallplanung.

 

 

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