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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011
über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union (kodifizierter Text)

Kerninhalte

Diese Verordnung legt unter anderem fest, dass jeder Staatsangehörige eines Mitgliedstaats ungeachtet seines Wohnorts berechtigt ist, eine Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats nach den für die Arbeitnehmer dieses Staates geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften aufzunehmen und auszuüben, und insbesondere im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats mit dem gleichen Vorrang Anspruch auf Zugang zu den verfügbaren Stellen wie die Staatsangehörigen dieses Staates hat.

Sie bestimmt zudem, dass jeder Staatsangehörige eines Mitgliedstaats und jeder Arbeitgeber, der eine Tätigkeit im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ausübt, nach den geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften ihre Stellenangebote und Arbeitsgesuche austauschen sowie Arbeitsverträge schließen und erfüllen können, ohne dass sich Diskriminierungen daraus ergeben dürfen.

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