Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung |
Link zum Rechtstext | UVPVwV |
Kerninhalte | Diese Verwaltungsvorschrift gilt für die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Entscheidung über die Zulässigkeit der in der Anlage zu § 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannten Vorhaben dienen. Sie gilt sinngemäß für Raumordnungsverfahren, wenn von der Möglichkeit des § 16 Abs. 1 UVPG Gebrauch gemacht wird, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. |