Link zum Rechtstext |
Umwelthaftungsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Gesetz über die Umwelthaftung |
Kerninhalte |
Wird durch eine Umwelteinwirkung, die von einer im Anhang 1 genannten Anlage ausgeht, jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Inhaber der Anlage verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. |
URL-Adresse |
http://www.gesetze-im-internet.de/umwelthg/BJNR126340990.html |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/umwelt/uhg_ges.htm |
General
Content
Integrations