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Link zum Rechtstext

Umwelthaftungsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Umwelthaftung

Kerninhalte

Wird durch eine Umwelteinwirkung, die von einer im Anhang 1 genannten Anlage ausgeht, jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Inhaber der Anlage verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

URL-Adresse

http://www.gesetze-im-internet.de/umwelthg/BJNR126340990.html

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/umwelt/uhg_ges.htm

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